Die Regelungen für eine Baugenehmigung sind je nach Bundesland unterschiedlich.
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Baugenehmigung in der Regel nicht erforderlich, wenn die Terrassenüberdachung eine Fläche von maximal 30 m², eine Tiefe von höchstens 3 m hat und der Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück eingehalten wird.
Für größere Überdachungen oder wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Genehmigung notwendig. Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben immer mit der zuständigen Baubehörde ab – insbesondere bei Sonderfällen wie Denkmalschutz, abweichenden Bebauungsplänen oder Grenzbebauung.